Bausachverständiger für baubegleitende Qualitätsüberwachung und Baucontrolling in Freising.

Baubegeleitende Qualitätskontrolle für Privat- und Gewerbeimmobilien.

Regelmäßige Baukontrollen schützen vor Pfusch am Bau in Freising.


Schlechte Bauqualität, Bauverzögerungen und hohe Folgekosten ist nicht nur ein Ärgernis für private Bauherren, sondern auch für öffentliche Auftraggeber, Bauträger, Generalunternehmen und Investoren.

Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen, sowie nach den zur Zeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, DIN, WU-Richtlinien des DAfStb und Sachverstand.

Baugutachter und Bauexperte für Bauüberwachung und Baubegleitung in Freising.

Unsere Leistung bei einer Baubegleitung inkl. Dokumentation im Lankreis Freising.

  • Neubau - Bauen im Bestand - Instandsetzung


    • Eine 100%-tige Neutralität und fachliche Kompetenz des Bausachverständigen bei der Beurteilung von Bauleistungen, sowie der professionelle Umgang mit allen Beteiligten, erhöht die Akzeptanz der Gegenpartei und somit die schnellere Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen. 
  • Empfohlene Begutachtungen je nach Konstruktion


    • DIN 18531: Abdichtung von Dächern Balkonen, Loggien und Laubengängen. DIN 18533: Abdichtung von erdberührten Bauteilen. DIN 18534: Abdichtung von Innenräumen. DIN 18330: Mauerarbeiten. DIN 18331: Betonarbeiten. DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten. DIN 18338: Dachdeckungsarbeiten. DIN 18339: Klempnerarbeiten. DIN 18340: Trockenbauarbeiten. DIN 18345: Wärmedämm-Verbundsysteme. DIN 18349: Betonerhaltungsarbeiten. DIN 18350: Putzarbeiten. DIN 18352: Fliesen- und Plattenarbeiten. DIN 18353: Estricharbeiten. DIN 18356: Parkettarbeiten. DIN 4108 Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden. DIN 4095: Dränung. DIN 18014: Fundament- und Ringerder. DIN 18015-3: Leitungsführung. WU-Richtlinie: Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. IFT Rosenheim: Richtlinie von RAL-Montagen von Fenstern und Türen. DBV: Hochwertige Nutzung von Untergeschossen. DIN 7865-1: Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton. DBV: Fugenblechsysteme im Beton. DBV: Tiefgaragen / Im Fachbereich des AN. Ausführung nach GEG: Im Fachbereich des AN. DIN 18202: Maßtoleranzen im Hochbau. Sonstiges: Befestigte Außenflächen. 
  • Bauvertrag / Unterlagen


    • Plausibilitätsprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung vor Vertragsabschluss mit dem Unternehmer.
    • Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt (nur Vermittlung).
  • Prüfungen vor einer Überbauung


    • Begutachtung der Bodenplatte z.B. Dämmung, vertikale Fugenbänder, Potenzialausgleich vor dem Betoniervorgang.
    • Bei Ausführung der Keller-Umfassungswände z.B. Fugenbleche, Fugenabstände, Anschlussbewehrung bei WU-Konstruktionen (z.B. System "Weiße Wanne").
    • Dampfsperre der Bodenplatte vor Verlegung der Estrichdämmung.
    • Begutachtung der Kelleraußenwandabdichtung gemäß DIN 18533. 
    • Begutachtung der Kellerabdichtung, Lichtschächte und Drainage vor Verfüllung der Baugrube.
    • Nach Errichtung des Dachstuhls z.B. Klempnerarbeiten, Unterspannbahn, Dachflächenfenster, Mauerwerk bzw. Holzbauarbeiten bei Holzständerbauweise während der Dacheindeckung.
    • Vor den Innenputzarbeiten z.B. Rohinstallationen, Fensterabdichtung, Durchdringungen bzw. Abdichtung und Dampfsperren bei Fertigteilhäuser vor Schließung der Installationsebenen.
    • Dampfsperren vor dem Anbringen der GK-Platten im Dachgeschoß.
    • Abdichtungen bodentiefer Fensterelemente, Balkon- und Terrassenabdichtungen und Fensterbänke vor den Außenputzarbeiten oder WDVS bzw. Abdichtungen bei Fertigteilhäuser im Außenbereich.
    • Abdichtungen der Nassräume vor der Ausführung der Fliesenarbeiten.
  • Vorteile einer Baubegleitung


    Unabhängig, ob es sich um leichte oder gravierende Mängel handelt, kein Bauvorhaben wird mangelfrei hergestellt.


    Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko durch Bauschäden und Baumängel, erhöhen die Bauqualität, somit auch die Nachhaltigkeit und Wiederverkaufswert Ihrer Immobilie.


    • Höhere Bauqualität durch abgestimmte Baukontrollen.
    • Erstellung von professionellen und gerichtsverwertbaren Begehungsprotokollen.
    • Baumängel werden vor einer Überbauung erkannt und können rechtzeitig behoben werden.
    • Bessere Durchsetzbarkeit bei mangelhaften Bauleistungen.
    • Unterstützung bei Durchsetzung berechtigter und Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.
  • Begutachtung vor der Bauabnahme


    • Begutachtung aller noch sichtbaren Gewerke z.B. Fliesen, Bodenbeläge, Treppen, Fenster, Geländer, Malerarbeiten, Sockelbereich etc. im Innen- und Außenbereich durch.
    • Aufnahme der Mängel und Restleitungen vor der Bauabnahme.
  • Baubegleitung im Landkreis Freising

    Bausachverständiger und Baugutachter für baubegleitende Qualitätskontrolle und Bauüberwachung in Freising!


    • Baubegleitung Freising, Allershausen, Attenkirchen, Au in der Hallertau, Eching, Fahrenzhausen, Gammelsdorf, Haag an der Amper, Hallbergmoos, Hörgertshausen, Hohenkammer, Kirchdorf an der Amper, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Mauern, Moosburg, Nandlstadt, Neufahrn, Paunzhausen, Rudelzhausen, Wang, Wolfersdorf, Zolling.