Baugutachter Hans-Jörg Beifuß für Gewähleistungbegutachtung im Bauwesen in Freising.

Gewährleistungsprüfung bei auftreten von Bauschäden nach der Bauabnahme und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Wohn- und Gewerbeimmobilien in Freising.


Gewährleistungsrechte: Mangelhaftung bei Bauwerksleistungen nach § 633 bis 639 BGB und § 13 VOB/B.

Während der Gewährleistung muss der Unternehmer alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Baugutachter für Gewährleistungsmängel in Freising.

Unsere Leistung bei einer Gewährleistungsbegehung im Landkreis Freising.

  • Mängelüberprüfung inerhalb der Gewährleistungsfrist


    • Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.
    • Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
    • Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
    • Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
    • Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.
    • Aufnahme festgestellter Mängel durch den Auftraggeber.
  • Nicht empfohlen


    Mängel sollten unverzüglich dem Verursacher angezeigt werden und keinesfalls versucht werden die Ursache zu ermitteln (z.B. durch Bauteilöffnungen) und / oder die Mängel selbst zu beseitigen.

  • Zerstörungsfreie Messungen


    Beschädigungsfreie geräteunterstützende Messungen falls erforderlich oder beauftragt durch:


    • Wärmebildkamera (Klimaabhängig).
    • Messungen von Oberflächenfeuchte durch elektrische Widerstände.
    • Microwellenmessungen mit einer Eindringtiefe bis zu 30 cm (Bauteilabhängig).
    • Messungen der relativen Luftfeuchte.
    • Innen- und Außentemperatur.
    • Wärmemessungen der Bauteiloberflächen durch Infrarotstrahlung.
    • Der Anemometersensor zum Auffinden von Schwachstellen von Luftdichtheit an Gebäuden.
    • Endoskopie in unzugänglichen Bereichen bzw. mit geringfügigen zerstörenden Maßnahmen.
  • Ablehnung durch den Verursacher


    • Mängel sind unverzüglich nach Feststellung an den Verursacher zu melden um Folgeschäden zu minimieren (Schadensminderungspflicht des Auftraggebers).
    • Lehnt der Verursacher die Mangelbeseitigung ab, ist gegebenenfalls ein Rechtsanwalt für Baurecht hinzuzuziehen. 
    • Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalt sinnvoll ist, richtet sich nach dem Umfang und Kosten für die Beseitigung des Schadens.  

  • Gewährleistungsprüfung Freising

    Ihr Bausachverständiger und Baugutachter für Gewährleistungsprüfung nach der Bauabnahme und vor Ablauf der Gewährleistung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Freising!


    • Gewährleistungsverfolgung vom Baugutachter in Freising, Allershausen, Attenkirchen, Au in der Hallertau, Eching, Fahrenzhausen, Gammelsdorf, Haag an der Amper, Hallbergmoos, Hörgertshausen, Hohenkammer, Kirchdorf an der Amper, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Mauern, Moosburg, Nandlstadt, Neufahrn, Paunzhausen, Rudelzhausen, Wang, Wolfersdorf, Zolling.