
Gewährleistungsprüfung bei auftreten von Bauschäden nach der Bauabnahme und vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Wohn- und Gewerbeimmobilien in Freising.
Gewährleistungsrechte: Mangelhaftung bei Bauwerksleistungen nach § 633 bis 639 BGB und § 13 VOB/B.
Während der Gewährleistung muss der Unternehmer alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.

Unsere Leistung bei einer Gewährleistungsbegehung im Landkreis Freising.
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Abgeschlossene und offene Projekte!
Weitere ProjekteBaugutachter Hans-Jörg Beifuß gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden in Freising.
Die DIN/EN ISO 17024 ist eine internationale Norm, die die allgemeinen Anforderungen für die Durchführung der Zertifizierung von Personen festlegt.