Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen z.B. Rohbauabnahmen, Kellerabnahmen, Abnahmen von Einzelgewerken und Bauendabnahmen von Neubauten, Umbauten und Sanierungsobjekten in Deutschland.

Bauabnahmen von Sondereigentum (Eigentumswohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Häuser, Tiefgaragen, Außenflächen).

Umfang unserer Leistungen gemäß Auftragserteilung

  • Vorgang bei einer Bauendabnahme


    Die Abnahme erfolgt auf Grundlage einer zerstörungsfreien Sichtprüfung an den zugänglichen Bauteilen im Innen- und Außenbereich am Objekt. 


    • Prüfung auf Feuchtigkeitsschäden.
    • Prüfung von beweglichen Bauteilen.
    • Mauerwerk und Betonarbeiten.
    • Innentüren und Holzarbeiten.
    • Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten.
    • Putz- und Trockenbauarbeiten.
    • Fliesen- und Bodenbeläge.
    • Fenster und Fenstertüren.
    • Fassaden und Malerarbeiten.
    • Treppen und Geländer.
    • Befestigte Außenflächen.
    • Beschichtungen von Tiefgaragen.
    • Sowie vorhandene Bauleistungen, die in unseren Fachbereichen liegen.  

    Der Sachverständige ist bei der Bauabnahme grundsätzlich nur beratend tätig. Auf die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, insbesondere bei Feststellung der vereinbarten Beschaffenheit, optischen Beeinträchtigungen, sowie die noch zu erbringenden Restleistungen, wird ausdrücklich hingewiesen.


  • Messungen bei einer Bauabnahme


    Kontrollmessungen sind in der Regel nur bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen möglich. 


    • Geländerhöhen gemäß der entsprechenden Bauordnungen der Bundesländer. 
    • Stichpunktartige Messungen der Treppen-, Tür- und Raumhöhen.
    • Feuchtigkeitsmessungen bei Verdacht auf überhöhte Neubaufeuchte oder Bauschäden. 

    Mögliche zusätzliche Messungen bei einer Bauvorabnahme: 


    • Kontrollmessung der Wohnfläche gemäß WoFlV auf Grundlage der zur Verfügung gestellten und lesbaren Ausführungszeichnungen.  
    • Stichpunktartig Prüfung von Maßtoleranzen gemäß DIN 18202 im Innenbereich an den sofort zugänglichen Bauteiloberflächen ohne Hilfsmittel z.B. Gerüste. Erforderliche Unterlagen, wie vor.   
  • Unterlagen zu den Bauabnahmen


    Bereitstellung der Unterlagen (sofern vorhanden) erfolgt nach Art und Umfang der gewünschten Bauabnahme.

      

    Welche Unterlagen bei der Abnahme dienlich sind, wird mit dem Auftraggeber nach einer Auftragserteilung erörtert. 


    Hier sind vorab, einige Unterlagen genannt: 


    • Bauzeichnungen
    • Bauleistungsbeschreibung / Exposee
    • Angebote / Rechnungen
    • Begehungsprotokolle
    • Baugrundgutachten
  • Schriftliche Ausführungen bei einer Bauabnahme


    Bei einer Bauendabnahme wird in der Regel das Abnahmeprotokoll vom Bauträger / Unternehmer erstellt, sodass in den meisten Fällen keine schriftliche Ausfertigung erforderlich ist.  


    Erstellung des Abnahmeprotokolls durch unser Sachverständigenbüro:


    • Dokumentation der vorgefundenen Baumängel, unfertige- und Restleistungen in Bild und Schrift im Fachbereich des Sachverständigen.

    Bauvorabnahme:  


    Ist eine Bauvorabnahme beauftragt (ca. 2 bis 3 Wochen vor der Bauendabnahme), empfiehlt sich ein Begehungsprotokoll zu erstellen, sodass Beanstandungen und Restleistungen bis zur Bauendabnahme behoben bzw. fertiggestellt werden können. 


Minimieren Sie das Risiko, durch die Beauftragung unseres Sachverständigenbüro bei den vereinbarten Bauabnahmen in Deutschland.

Bausachverständiger und Bauexperte für Rohbauabnahmen in Deutschland.

Wegen Eintritt ungünstiger Rechtsfolgen nach der Bauabnahme, ist bei der Abnahme nochmals große Sorgfalt geboten.

  • Der Bauherr bzw. Immobilienkäufer erkennt die erbrachten Bauleistungen im Wesentlichen an. 
  • Eintritt der Beweislastumkehr z.B. bei Bauschäden und Baumängel.
  • Restzahlungen werden fällig.
  • Gefahrenübergang (auch bei Zwischenabnahmen) z.B. Beschädigungen bei der Mängelbeseitigung, Brandschäden, Wasserschäden etc.
  • Rechtsverlust bei fehlenden Vorbehalten im Abnahmeprotokoll z.B. Vertragsstrafen, Restleistungen, Baumängel etc.
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Sachverständigenverband

Bauexperte und Baugutachter für Rohbauabnahmen in Deutschland.

Mitgliedschaft im Bundesverband der zertifizierten und qualfizierten Sachverständigen in Deutschland und Europa.

Zertifizierung DIN 17024

Baugutachter für Bauabnahmen und Bauherrenberatung in Deutschland.

Hans-Jörg Beifuß - Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden.

Baugutachter Hans-Jörg Beifuß

Bausachverständiger, Baugutachter und Bauexperte für Bauabnahmen in Deutschland.

Unabhängiger und neutraler Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen in Deutschland.

VHV Allgemeine Versicherung

VHV - Haftpflichtversicherung für Bauabnahmen in Deutschland.

Versicherungsleistungen für Gutachter und Sachverständige, sowie Personenschäden.


Geltungsraum der Versicherung: Weltweit.

Bausachverständiger, Baugutachter und Bauexperte in Deutschland. 

  • Bausachverständiger für Bauabnahmen in Deutschland

    • Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.