Serviceliste
-
Gewährleistungsbegehung - BauleistungenListenelement 1
Wir unterstützen unsere Auftraggeber bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumängel und Bauschäden gegenüber dem Bauunternehmer oder Bauträger in ganz Deutschland.
-
Listenelement 2Listenelement 2
Während der Gewährleistung muss der Unternehmer alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrigen Leistungen zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.
-
Listenelement 3Listenelement 3
Gewährleistungsprüfung bei auftreten von Bauschäden und / oder vor Ablauf der Gewährleistungsfrist bei Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Eine sorgfältige Begehung durch einen Baugutachter vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, ist zwingend zu empfehlen.
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Es ist nicht erforderlich und nicht anzuraten, die Mangel- bzw. Schadensursache genau zu ermitteln, diese müssen nur eindeutig mit Ort und Lage beschrieben werden.

Mängelüberprüfung inerhalb der Gewährleistungsfrist
- Einarbeitung in die zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen.
- Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
- Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
- Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
- Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.
- Aufnahme festgestellter Mängel durch den Auftraggeber.
Sachverständigenverband

Mitgliedschaft im Bundesverband der zertifizierten und qualfizierten Sachverständigen in Deutschland und Europa.
Zertifizierung DIN 17024
Hans-Jörg Beifuß - Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden.
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß

Unabhängiger und neutraler Bausachverständiger für Gewährleistungbegehung Bauleistung in Deutschland.
VHV Allgemeine Versicherung

Versicherungsleistungen für Gutachter und Sachverständige, sowie Personenschäden.
Geltungsraum der Versicherung:
Weltweit.
Bausachverständiger, Baugutachter und Bauexperte in Deutschland.