Serviceliste
-
Beweissicherung vor BaubeginnListenelement 1
Dem Bauherren dient die Beweissicherung vor Baubeginn
dazu, unberechtigte Ansprüche der Nachbarn abzuwehren.
-
Listenelement 2Listenelement 2
Der Eigentümer einer Immobilie hat die Möglichkeit, durch die Beweissicherung vor Baubeginn im Zuge der Baumaßnahme aufgetretene Schäden zu belegen und berechtigte Forderungen durchzusetzen.
-
Listenelement 3Listenelement 3
Ob Zwischenbegehungen erforderlich werden, kommt wesentlichen auf die verschiedenen Durchführungen der Baumaßnahmen z.B. Abbrucharbeiten, Rammarbeiten, Grundwasserabsenkung, Rohbauarbeiten, sowie baulichen Veränderungen an den Bestandsgebäuden an.

Bausachverständiger für Beweissicherung vor Baubeginn von Wohngebäude und Gewerbeobjekte in ganz Deutschland.
Telefon: +49 (0) 811 / 99 89 12 59
Wir stärken Ihre Position gegenüber der Gegenpartei und senken somit Ihr finanzielles Risiko durch mögliche zeitaufwendige Streitigkeiten, hohe Gutachterkosten, sowie Prozess- und Anwaltskosten.
Mögliche Bestandsaufnahmen
- Außenfassaden.
- Außenfassaden und Innenräume (empfohlen).
- Befestigte Außenflächen auf dem Grundstück.
- Einfriedung am Grundstück.
- Öffentliche Gehwege angrenzend am Grundstück des Bauobjektes.
- Bepflanzung auf dem Grundstück.
- Sonstige Beweissichungen nach Absprache.
Bei der Beweissicherungen werden alle Beauftragten Bauteile Dokumentiert.
Die Dokumentation der getroffenen Feststellung erfolgen in Bild und Schrift inkl. Detailaufnahmen von Bauschäden.

Augenscheinliche Feststellungen und Dokumentation bei einer Beweissicherung vor Baubeginn je nach Beauftragung
- Absackungen und Beschädigungen von befestigten Außenflächen.
- Bauteilverformungen.
- Begutachtungen auf Glasbrüchen.
- Lage und Umfang von Feuchteschäden und Ausblühungen.
- Verlauf und Breite von Rissen ab 0,2 mm und Versatz.
- Abhängige Boden-, Putz- und Wandbekleidungen.
- Stichprobenartige Funktionsprüfung beweglicher Bauteile z.B. Fenstern, Türen und Rollläden.
- Stichpunktartige Hohlstellenprüfung von Fliesen, Bodenbeläge und Putzflächen.
Sachverständigenverband

Mitgliedschaft im Bundesverband der zertifizierten und qualfizierten Sachverständigen in Deutschland und Europa.
Zertifizierung DIN 17024
Hans-Jörg Beifuß - Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden.
Baugutachter Hans-Jörg Beifuß

Unabhängiger und neutraler Bausachverständiger für Beweissicherung vor Baubeginn in Deutschland.
VHV Allgemeine Versicherung

Versicherungsleistungen für Gutachter und Sachverständige, sowie Personenschäden.
Geltungsraum der Versicherung:
Weltweit.
Bausachverständiger, Baugutachter und Bauexperte in Deutschland.